Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und macht die digitale Barrierefreiheit im Internet nun erstmalig für private Wirtschaftsakteure zur Pflicht. Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote von nun an also barrierefrei gestalten – das betrifft insbesondere den Online-Handel und seine unzähligen Webshops. Sonst drohen empfindliche Strafen. Doch das BFSG ist nicht bloß ein weiteres Bürokratiemonster. Für Unternehmen gibt es viele gute Gründe, sich damit zu befassen. Sie haben eine moralische Verpflichtung, digitale Teilhabe zu ermöglichen. Ihre Angebote sollten also für alle erreichbar sein. Zumal Menschen mit Einschränkungen laut Studien häufiger Online-Shops nutzen. So bietet das BFSG Unternehmen sogar die Chance, völlig neue Zielgruppen zu erreichen.
Im Webinar erklärt Anna Jarosch, Expertin der Softwarefirma Eye-Able und selbst betroffen aufgrund einer verminderten Sehkraft, was das BFSG für Unternehmen bedeutet, welche Pflichten daraus entstehen und wie die Vorgaben erfolgreich umgesetzt werden können.
Zusätzlicher Mehrwert:
Das Webinar ist Teil der neuen Ratgeberserie „Hands on Marketing“ des Bundesverbands Marketing Clubs (BVMC) – in Zusammenarbeit mit der absatzwirtschaft und der Handelsblatt Media Group. Begleitend dazu vermittelt ein kompaktes Workbook die wichtigsten Grundlagen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Marketing. Die Einordnung und konkrete Umsetzungstipps liefert der BVMC mit diesem Webinar – aktuell, praxisnah und speziell für Marketer aufbereitet.
Learning Points:
- Einführung: Was gilt für wen?
- Die Pflichten: Was müssen Unternehmen konkret umsetzen?
- Erfahrungen aus der Praxis: Wie gelingt Barrierefreiheit?
Moderation: Anja Lange