Versicherungsschutz für Business Continuity – Betrieb und Supply Chains in Zeiten der Pandemie

Die Covid-19-Pandemie hat Deutschland mit voller Wucht getroffen. Laut Virologen liegt der Höhepunkt der Virusausbreitung jedoch noch vor uns. Um der Entwicklung die Dynamik zu nehmen, ist das öffentliche und wirtschaftliche Leben weitestgehend heruntergefahren. Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einer Rezession, deren Ausmaß davon abhängt, wie lange dieser Shutdown anhalten wird.

Durch den Zusammenbruch von Lieferketten musste die deutsche Wirtschaft zunächst vor allem Rückwirkungsschäden aufgrund von Lieferantenausfällen oder Einschränkungen im internationalen Warenverkehr hinnehmen. Inzwischen kann die Fertigung im Inland in vielen Branchen immer weniger aufrechterhalten werden. Hunderttausende Arbeitnehmer befinden sich bereits in Kurzarbeit. Demgegenüber gelingt es Unternehmen in Dienstleistungsbranchen zusehends, ihre Arbeitsabläufe auf Home-Working umstellen – mit allen damit verbundenen Anforderungen.

Wirksamkeit von Business Continuity Plänen

In der Krise zeigt sich sehr deutlich die Bedeutung und Wirksamkeit eines Business Continuity Managements (BCM). Hier trifft das Unternehmen alle Vorkehrungen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein: Den Anfang bildet eine szenariobasierte Betriebsunterbrechungsanalyse. Dabei gilt es, alle vorhandenen Betriebsstätten sowie Lieferanten und Abnehmer miteinzubeziehen (Supply Chain Analyse). Basierend auf den ermittelten Ausfallzeiten und Schadenpotentialen lassen sich dann risikomindernde Maßnahmen festlegen. Innerhalb eines Business Continuity Plans werden hierfür Ausweichmöglichkeiten identifiziert und Provisorien geschaffen, um eine schnelle Wiederherstellung unterbrochener Lieferketten zu ermöglichen. Somit können Kundenaufträge termingerecht erfüllt und Imageschäden vermieden werden.

Auch Versicherer stehen vor völlig neuen Herausforderungen. Eine vergleichbare Situation hat es noch nicht gegeben. Folglich fehlt es an Erfahrungen, um die krisenbedingten Risiken vollständig zu identifizieren und vor allem adäquat zu bewerten. Es gibt keine verifizierten Methoden und Risikomodelle, um Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, ob und in welchem Ausmaß Schäden eintreten werden. Sicher ist jedoch, dass eine Pandemie Kumulrisiken hervorruft.

Neue Herausforderung für Versicherer

Kumulrisiken sind dadurch gekennzeichnet, dass durch den Eintritt eines einzigen Ereignisses mehrere Sparten zugleich Schäden erleiden. Da es sich bei der Pandemie um ein weltweites Phänomen handelt, das sich auf viele Versicherungsbereiche auswirkt, befürchtet die Branche, dass das Grundprinzip des Risikoausgleichs im Kollektiv nicht mehr funktionieren wird.

Gleichzeitig stehen auch Unternehmen vor der Herausforderung, dass ihre herkömmlichen Sach- und Ertragsausfallversicherungen keinen Versicherungsschutz bieten. Denn Covid-19-Infektionen von Mitarbeitern oder Störungen in den Lieferketten stellen beispielsweise keine Sachschäden dar, die aber erforderlich sind, um einen Versicherungsfall auszulösen. Auch Allgefahren-Bausteine oder Individualvereinbarungen helfen bei einer Pandemie in der Regel nicht weiter. Einzig Ertragsausfälle insbesondere aufgrund von behördlich angeordneten Betriebsschließungen sind im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung gedeckt.

Im anhaltenden Shutdown erweisen sich besonders Außendiensttätigkeiten als herausfordernd, sei es im Schadenfall oder im Zuge von Risikobesichtigungen. Es ist daher sinnvoll, proaktiv über mögliche Schwierigkeiten zu sprechen, die sich beispielsweise vor dem Hintergrund von Vertragsverlängerungen bei der fristgerechten Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen ergeben können.

Mitwirkung von Unternehmen

Um Nachteile beim Versicherungsschutz zu vermeiden, gilt es für Unternehmen, bestehende Regularien lückenlos einzuhalten. Diese beinhalten die unverzügliche Anzeigepflicht sogenannter Gefahrerhöhungen, die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie die Erfüllung der Obliegenheiten im Fall einer Betriebsstilllegung und die Meldung beim Versicherer.

Zudem sollten Unternehmen aufgrund der zu erwartenden rückläufigen Erlöse infolge des Wirtschaftseinbruchs bedenken, dass zu viel gezahlte Prämien bei dramatisch zurückgegangenen Versicherungswerten nicht vollständig zurückerstattet werden könnten. Daher empfiehlt Aon hier, eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer über weitergehende bzw. vollumfängliche Rückerstattungen zu treffen. Mit dem Ziel, Prämienkosten zu sparen, ist es zudem möglich, die Versicherungssummen für die Ertragsausfallversicherung zu reduzieren. Dabei gilt es jedoch, mögliche Unterversicherungen in der Zukunft zu vermeiden.

Aon befindet sich weltweit im Dialog mit Versicherern und Unternehmen. Wir unterstützen unsere Kunden auf vielfältige Weise, um die globale Krise gemeinsam erfolgreich zu managen. Aktuell gilt dies insbesondere für die Vermeidung krisenbedingter Deckungslücken, für die Vorbereitung künftiger Vertragserneuerungen oder -verlängerungen sowie vorausschauend für die Umsetzung eines BCM, das Unternehmen entscheidende Vorteile bringt. Das hat die Covid-19-Pandemie bereits deutlich bewiesen.

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